Grundsteuererklärung

In Baden-Württemberg wurden alle Eigentümerinnen und Eigentümer mit öffentlicher Bekanntmachung vom 30.03.2022 aufgefordert, zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.10.2022 eine Grundsteuererklärung für die im Eigentum stehenden Objekte abzugeben.

In den nächsten Wochen werden zusätzlich mehrere Millionen Privatpersonen angeschrieben. Mit diesem Schreiben erhalten Sie für jedes einzelne Objekt ein Aktenzeichen. Dieses Aktenzeichen ist für die Abgabe der Grundsteuererklärung zwingend. Die Grundsteuererklärung muss digital über das ELSTER-System an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Hierbei sind neben dem Aktenzeichen sämtliche Eigentümer, die Grundstücksfläche, der Bodenrichtwert und ggf. die überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken zu melden. Die Erklärung kann durch die Steuerpflichtigen selbst oder über die steuerberatenden Berufe abgegeben werden. Daneben hat die Landesfinanzverwaltung der Abgabe von Erklärungen durch Hausverwaltungen zugestimmt.

Wir machen das für Sie-

Für diesen Service berechnen wir Ihnen je Objekt, für welches von der Finanzverwaltung ein Aktenzeichen vergeben wurde,

pauschal 175,00 Euro inklusive Mehrwertsteuer,

ggf. zuzüglich Zusatzkosten für die Übertragung der Daten von höchstens 35,00 Euro.

Sprechen Sie uns, wenn wir Sie unterstützen sollen- verwaltung@tus-immobilien.de