Grundsteuerreform und was wir für Sie tun können?

Die Grundsteuererklärung muss digital über das ELSTER-System an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Hierbei sind neben dem Aktenzeichen sämtliche Eigentümer, die Grundstücksfläche, der Bodenrichtwert und ggf. die überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken zu melden. Die Erklärung kann durch die Steuerpflichtigen selbst oder über die steuerberatenden Berufe abgegeben werden. Daneben hat die Landesfinanzverwaltung der Abgabe von Erklärungen durch Hausverwaltungen zugestimmt.

Wir bieten Ihnen an, für Sie die grundsteuerrelevanten Daten zu erfassen und die Erklärung über unseren eigenen ELSTER-Zugang an die Finanzverwaltung zu übermitteln.

Wenn Sie diesen Service in Anspruch nehmen möchten, …

… benötigen wir von Ihnen:

  • Informationsschreiben des Finanzamtes mit Aktenzeichen -Im Zwiefel rufen Sie dort an und lassen Sie sich das Aktenzeichen geben. Wir sind nicht berechtigt, dies zu tun.
  • aktueller unbeglaubigter Grundbuchauszug (nicht älter als drei Monate, Abt. I, II)- kann auch über uns beschafft werden
  • Angabe über den Anteil der Wohnnutzung (mehr als 50%?)
  • Vollmacht im Original
  • Besonderheiten: Sozialbindung, Denkmalschutz

Für diesen Service berechnen wir Ihnen je Objekt,
für welches von der Finanzverwaltung ein Aktenzeichen vergeben wurde,

  • pauschal 190,00 Euro inklusive Mehrwertsteuer,
  • ggf. zuzüglich Beschaffungskosten von Unterlagen

SOLLEN WIR FÜR SIE TÄTIG WERDEN, DANN RUFEN SIE UNS AN ODER SCHREIBEN SIE UNS EINE EMAIL!