E-Rechnungen

Ab dem 01.01.2025 müssen Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, elektronische Rechnungen empfangen und bearbeiten zu können. Die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen an unternehmerische Geschäftspartner wird, mit verschiedenen Übergangsfristen, bis 31.12.2027 eingeführt.

Bitte beachten Sie, dass wir ab dem 01.01.2025 elektronische Rechnungen ausschließlich über das folgendes E-Mail-Postfach akzeptieren:

rechnungen.eingang@tus-immobilien.de

Bitte ändern Sie Ihre Kontaktdaten gegebenenfalls.

Mit freundlichen Grüßen